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Visum und Einreisebestimmungen für Hongkong

Obligatorische Reisedokumente, Bestimmungen für Kinder und Erwachsene

Das Visum für Hongkong für die chinesische Sonderverwaltungszone Hongkong für deutsche Staatsangehörige beziehen sich zunächst einmal auf die dafür notwendigen Reisedokumente. So ist die Einreise grundsätzlich mit einem drei Monate über die Reise hinaus gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, jedoch nicht mit einem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis möglich. Außerdem muss in dem Reisepass mindestens 1 freie Seite für den „Sichtvermerk“ vorhanden sein. Auch jedes Kind unter 12 Jahren benötigt ein eigenes Ausweisdokument in Form eines mindestens drei Monate über die Reise hinaus gültigen Kinderreisepasses mit Foto, Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.

Visum Hongkong

Visum Hongkong ©iStockphoto.com/david franklin

Ebenso wenig wird Kindern unter 12 Jahren noch die Einreise mit dem seit 1. Januar 2006 nicht mehr in Deutschland ausgestellten Kinderausweis genehmigt. Bei Reisen mit dem neuen europäischen Kinderreisepass, der ab dem 6. Lebensjahr gültig ist und höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert wird, ist auch zu beachten, dass dieser in wenigen Ländern, wie zum Beispiel in den USA zwar zum Transit, aber nicht zur visumfreien Einreise berechtigt. Wichtig ist ebenso, dass bei Transitreisen über Hongkong in andere Länder Südostasiens der Pass am Tag der Weiterreise länger als sechs Monate gültig sein muss. Für Reisende und Eltern und Kinder mit doppelter Staatsbürgerschaft (Doppelstaatler) gelten analog zu den jeweiligen Ein- und Ausreisebestimmungen der Nationalitäten gebenden Länder auch die entsprechenden Regelungen für Hongkong. Bei eventuellen Informationsdefiziten hierzu informiert man sich am besten bei den diesbezüglichen diplomatischen Vertretungen am Wohnort über aktuelle oder geänderte Gesetze. Ein Sonderfall ist darüber hinaus derjenige einer Einreise nach Hongkong von China aus und der Rückkehr dorthin. In diesem Fall muss man vorweg ein sog. „Double Entry Visa“ beantragen, welches jedoch normalerweise als Erweiterung des Touristenvisums von der chinesischen Botschaft problemlos gewährt wird.

Visum für Hongkong – Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa, Working-Holiday-Visum, HKSAR Travel Pass

Neben dem visumsfreien Aufenthalt von 90 Tagen für deutsche Staatsangehörige in Hongkong, der durch die kurzfristige Ausreise und Rückkehr nach bzw. von Macau und der Volksrepublik China aus nochmalig um 90 Tage verlängert werden kann, wofür jedoch unbedingt ein mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorliegen muss, gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, um über einen längeren Zeitraum vor Ort zu bleiben. Je nach Anliegen, Grund und genauer Natur des angestrebten Aufenthaltes hält das „Immigration Department“ (Einreisebehörde) von Hongkong zusätzliche Visa für Geschäftsreisende, Schüler und Studenten parat. Deren Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen jedoch auf jeden Fall vor der Einreise bei der chinesischen Botschaft in Berlin oder per Post direkt bei der oben genannten Behörde beantragt werden, Anfragen und Anträge via Fax oder E-mail werden nicht akzeptiert und bearbeitet. Neben den Arbeits- und Dauervisa für in Hongkong Berufstätige oder dort aktive Investoren, welche seit Mai 2006 auch deren Ehegatten zur Arbeitsaufnahme berechtigen, wird geschäftlich Reisenden seit Januar 1998 der allerdings kostenpflichtige „Hongkong Special Administrative Region Travel Pass“ (HKSAR Travel Pass) angeboten. Die Voraussetzungen zu dessen Erteilung bestehen primär im Besitz eines gültigen Reisepasses, in der bislang mindestens dreimaligen und wiederholt unbeanstandeten Einreise in einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten vor Antragstellung (dies beinhaltet ausdrücklich nicht die oben erwähnte Möglichkeit der Visumsverlängerung via Macao oder China) sowie des schriftlichen Nachweises eines Anstellungsverhältnisses bei einem in Hongkong ansässigen Unternehmen oder Arbeitgeber bzw. dessen Empfehlung. Für deutsche Auszubildende, Schüler und Studenten zwischen 18 und 30 Jahren existiert das Working-Holiday-Visum für einen sechsmonatigen Aufenthalt, in dieser Zeit dürfen Aus- oder Fortbildungskurse oder Nebenjobs von maximal drei Monate Dauer ausgeübt werden.

Hongkong Customs and Excise Department: Zollfreie und zollpflichtige Güter

Wie alle anderen Besucher Hongkongs dürfen auch deutsche Staatsangehörige mit einem Mindestalter von 18 Jahren einen Liter Alkohol mit einem Gehalt von nicht über 30% gemessen bei einer Zimmertemperatur von mindestens 20 Grad Celsius sowie 19 Zigaretten oder eine Zigarre oder 25 Gramm Tabak pro Person als Eigenbedarf einführen. Größere Mengen der genannten oder vergleichbare Genussmittel, wie auch höher prozentige Alkoholika sind jedoch zollpflichtig und müssen vor bzw. bei der Einreise deklariert werden. Dementsprechend sollten Besucher Hongkongs bei der Ankunft am Flughafen die grünen („Nothing to declare“; zollfrei) bzw. die roten („Goods to declare“; zollpflichtig) Ausgänge nutzen. Schifffahrts- und Transporunternehmen, Fluglininen und deren Partner, die bei der Industrie und Handelskammer Hongkong (Trade and Industry Department; TID) als befreit von den entsprechenden Beschränkungen der Ausnahmeregeln (Transhipment Cargo Exemption Scheme) geführt werden, wird die Einfuhr von pharmazeutischen Produkten und Medikamenten, Reis, gefrorenem oder bereits gekochtem Fleisch, Geflügel, traditioneller chinesischer Medizin, Rohdiamanten und bestimmten pulverförmigen Zusammensetzungen gestattet. Die Einfuhr gefährlicher Drogen, psychotroper Substanzen, kontrollierter Chemikalien, von Munition, Feuerwerk, strategischen Handelswaren, Rohdiamanten, von Tieren, Pflanzen, gefährdeten Arten, Telekommunikationsausrüstung, Wild, Fleisch und Geflügel ist jedoch in der Regel strikt und unter Androhung empfindlicher Geld- und Haftstrafen zwischen 2000 und 100 000 Dollar bzw. 6 Monaten und 14 Jahren untersagt. Über die genaue Aufschlüsselung nach Warengruppen und deren Einstufung als kontrollierte Importe („Controlled Imports) kann man sich detailliert, jedoch ausschließlich in englischer Sprache auf der Netzpräsenz der Zollbehörde informieren, dort findet man zum Beispiel auch genaue Angaben bezüglich der Einfuhr von Nahrung, pozentiell infektiösen Substanzen, motorisierten Fahrzeugen, optischem Werkzeug und Kopiermaschinen, Pestiziden, verschreibungspflichtiger Medizin, radioaktiven Substanzen, Funkausrüstung, Waffen, Chemikalien und Textilien.

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